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06.06.2025

Zugang zu Porno-Seiten aus Zypern: Bleibt vorerst weiterhin gesperrt

Der Zugriff auf die beiden deutschsprachige Internetseiten Pornhub und YouPorn über den Provider Telefónica bleibt vorerst weiterhin gesperrt. Das Verwaltungsgericht (VG) München hat dagegen gerichtete Eilanträge der Betreiberin der Seiten abgelehnt.

Im April 2024 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gegenüber der Access-Providerin Telefónica angeordnet, den Abruf der betreffenden Internetseiten aus Deutschland zu sperren. Zuvor hatte bereits im Juni 2020 die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Pornoseiten untersagt, weil die Anbieterin den Jugendschutz nicht einhielt. Doch die Betreiberin zeigt sich bisher unbeeindruckt. Eine Vollstreckung der Untersagungsverfügung aus NRW in Zypern gelang nicht.

Gegen die gegenüber Telefonica ergangenen Anordnungen hat das VG München der Website-Betreiberin den einstweiligen Rechtsschutz versagt. Die Eilanträge seien mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits unzulässig. Denn die Sperrverfügungen gegen die Telefonica als Providerin seien nur erforderlich geworden, weil die Antragstellerin die im Juni 2020 von der Aufsichtsbehörde in NRW erlassene Untersagung nicht befolgt habe. Das Interesse der Anbieterin der Porno-Seiten, unter Verstoß gegen diese Verfügung Nutzern in Deutschland weiterhin den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen, sei nicht schutzwürdig.

Der Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Verwaltungsgericht München, Beschlüsse vom 05.06.2025, M 17 S 25.478 und M 17 S 25.2135. nicht rechtskräftig